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Allgemeine Geschäftsbedingungen 01.07.2008 der Tanzschule
DANCE MOVES
1.
Bereitstellung: Die Tanzschule DANCE MOVES verpflichtet sich alle
übertragenen Leistungen, Angebote und Vorgaben aus D!`s Dance
Club von Herrn Detlef D! Soost, umzusetzen und an das Mitglied
weiter zu geben.
2.
Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch
für 3 Monate geschlossen.
Bei Kindern unter 18 Jahren ist der unterzeichnende Erziehungsberechtigte
Vertragspartner. Alle finanziellen Ansprüche richten sich
gegen den Vertragspartner.Dem Clubmitglied werden mindestens 40
Unterrichtseinheiten im Jahr angeboten(1 Einheit = 60 Minuten).Der
Monatsbeitrag pro Mitglied entspricht 1/12 des Jahreshonorars
für mindestens 40 Unterrichtseinheiten mit je 60 Minuten
Unterricht, was dem Unterricht einmal pro Woche entspricht.Der
Mitgliedsbeitrag ist auf die Anzahl von mindestens 40 Unterrichtseinheiten
pro Jahr gerechnet und wird auch während der unterrichtsfreien
Zeit fällig. Der monatliche Beitrag wird per Lastschrift
zum 1. eines jeden Monats eingezogen und wird auch dann fällig,
wenn der Kursteilnehmer den Unterricht nicht besucht.
3.
Eine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit ist möglich,
wenn diese 4 Wochen vor Vertragsende im Tanz und Aerobicstudio
DANCE MOVES/ Sandra Frammelsberger eingeganen ist.
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag
automatisch um jeweils weitere 3 Monate.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt unberührt
4.
Die monatlichen Beiträge sind jeweils im Voraus zu Beginn
des Monats oder am 15. jeden Monats fällig. Wer die Beiträge
storniert oder nicht für Deckung seines Kontos sorgt, übernimmt
automatisch die entstandenen Bankstornogebühren. Erfolgt
die Zahlung nicht bis zum 15. des aktuellen Monats (Eingang auf
dem Konto), verliert das Mitglied das Recht an den Unterrichtsstunden
teilzunehmen, solange der offene Beitrag nicht bezahlt ist. Wird
der vertraglich vereinbarte Beitrag nicht oder nicht rechtzeitig
gezahlt hat das Tanz und Aerobicstudio DANCE MOVES/ Sandra Frammelsberger
ein außerordentliches Kündigungsrecht, sofern trotz
Abmahnung nicht gezahlt wurde.
Die Unterrichtseinheiten der Sommerferien und Kurse die wegen
Fortbildung entfallen werden nachgeholt oder durch Workshops oder
zusätzliche kostenlose Sonder-Trainingseinheiten für
Auftritte, Meisterschaft oder Shows ersetz. In den großen
Sommerferien findet die "Summer Dance Week" statt!
5.
Krankheit und Abwesenheit entbindet nicht von der Beitragszahlung.
Für längere Abwesenheit über 2 Monate ( z.B. Auslandsstudium,
Schwangerschaft etc.. )
kann eine ruhende Mitgliedschaft vereinbart werden hierfür
ist gültiger Nachweis zu erbringen. Im Ruhezeitraum erfolgt
keine Beitragszahlung und wird auch nicht trainiert. Die Mitgliedschaft
verlängert sich um die ausgesetzte Ruhezeit.
6.
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Für
mitgebrachte Wertgegenstände und Garderobe wird keine Haftung
übernommen.
7.
Sollten aus zwingenden Gründen geplante Unterrichtseinheiten
entfallen (z.B. Erkrankung des Coach, etc.) wird hierauf sobald
als möglich durch Aushang hingewiesen oder die Mitglieder
telefonisch unterrichtet. Ersatztermine werden in einem Zeitraum
von maximal zwei Monaten angeboten und in gleicher Weise bekannt
gemacht.
8.
Öffnungszeiten / Urlaub: Die Öffnungszeiten und Kurszeiten
werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen der Öffnungszeiten
und Kurszeiten bleiben vorbehalten, sofern diese im Interesse
der Tanzschule DANCE MOVES und für das Mitglied zumutbar
ist.
Die Betriebsferien liegen innerhalb der Schulferien für das
Land Bayern.
9.Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr.
10.
Preiserhöhungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im
Fall einer Preiserhöhung hat das Mitglied allerdings die
Möglichkeit den Vertrag innerhalb der unter Ziffer 3. genannten
Fristen zu kündigen. Innerhalb der ersten drei Monate nach
Vertragsabschluss sind keine Preiserhöhungen
möglich
11.
Für Schäden, die an den Räumlichkeiten oder Einrichtung
durch den Nutzer verursacht werden, haftet der Nutzer. Eltern
haften für Ihre Kinder.
12.Die im Unterricht erworbenen Fähigkeiten, Schrittfolgen,
Figuren und Choreographien dürfen ohne ausdrückliche
Erlaubnis der Leitung weder kopiert, weitergegeben, noch aufgeführt
werden.
Allgemeine Geschäftsbedingungen 01.05.2008 Aerobicstudio
DANCE MOVES
1.
Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch
für 3 oder 6 Monate geschlossen.
Der monatliche Beitrag wird per Lastschrift zum 1. eines jeden
Monats eingezogen und wird auch dann fällig, wenn der Kursteilnehmer
den Unterricht nicht besucht.
2.
Eine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit ist möglich,
wenn diese 4 Wochen vor Vertragsende im Tanz und Aerobicstudio
DANCE MOVES/ Sandra Frammelsberger eingeganen ist.
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag
automatisch um jeweils weitere 3 oder 6 Monate.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur Kündigung
aus wichtigem Grund bleibt unberührt
3.
Die monatlichen Beiträge sind jeweils im Voraus zu Beginn
des Monats oder am 15. jeden Monats fällig. Wer die Beiträge
storniert oder nicht für Deckung seines Kontos sorgt, übernimmt
automatisch die entstandenen Bankstornogebühren. Erfolgt
die Zahlung nicht bis zum 15. des aktuellen Monats (Eingang auf
dem Konto), verliert das Mitglied das Recht an den Unterrichtsstunden
teilzunehmen, solange der offene Beitrag nicht bezahlt ist. Wird
der vertraglich vereinbarte Beitrag nicht oder nicht rechtzeitig
gezahlt hat das Tanz und Aerobicstudio DANCE MOVES/ Sandra Frammelsberger
ein außerordentliches Kündigungsrecht, sofern trotz
Abmahnung nicht gezahlt wurde.
4.
Krankheit und Abwesenheit entbindet nicht von der Beitragszahlung.
Für längere Abwesenheit über 2 Monate ( z.B. Auslandsstudium,
Schwangerschaft etc.. )
kann eine ruhende Mitgliedschaft vereinbart werden hierfür
ist gültiger Nachweis zu erbringen. Im Ruhezeitraum erfolgt
keine Beitragszahlung und wird auch nicht trainiert. Die Mitgliedschaft
verlängert sich um die ausgesetzte Ruhezeit.
5.
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Für
mitgebrachte Wertgegenstände und Garderobe wird keine Haftung
übernommen.
6.
Sollten aus zwingenden Gründen geplante Unterrichtseinheiten
entfallen (z.B. Erkrankung des Coach, etc.) wird hierauf sobald
als möglich durch Aushang hingewiesen oder die Mitglieder
telefonisch unterrichtet. Ersatztermine werden in einem Zeitraum
von maximal zwei Monaten angeboten und in gleicher Weise bekannt
gemacht.
7.
Öffnungszeiten / Urlaub: Die Öffnungszeiten und Kurszeiten
werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen der Öffnungszeiten
und Kurszeiten bleiben vorbehalten, sofern diese im Interesse
der Tanzschule DANCE MOVES und für das Mitglied zumutbar
ist.
8.
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr.
9.
Preiserhöhungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im
Fall einer Preiserhöhung hat das Mitglied allerdings die
Möglichkeit den Vertrag innerhalb der unter Ziffer 2. genannten
Fristen zu kündigen. Innerhalb der ersten drei Monate nach
Vertragsabschluss sind keine Preiserhöhungen
möglich
10.
Für Schäden, die an den Räumlichkeiten oder Einrichtung
durch den Nutzer verursacht werden, haftet der Nutzer. Eltern
haften für Ihre Kinder.
11.
Die im Unterricht erworbenen Fähigkeiten, Schrittfolgen,
Figuren und Choreographien dürfen ohne ausdrückliche
Erlaubnis der Leitung weder kopiert, weitergegeben, noch aufgeführt
werden.
Dance Moves
Sandra Frammelsberger
Holling 10
94547 Iggensbach
info@dance-moves.de
09903 201671
0176 20103409
Steuernummer:108/217/90439
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