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Allgemeine Geschäftsbedingungen 01.07.2008 der Tanzschule DANCE MOVES
1.
Bereitstellung: Die Tanzschule DANCE MOVES verpflichtet sich alle übertragenen Leistungen, Angebote und Vorgaben aus D!`s Dance Club von Herrn Detlef D! Soost, umzusetzen und an das Mitglied weiter zu geben.
2.
Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für 3 Monate geschlossen.
Bei Kindern unter 18 Jahren ist der unterzeichnende Erziehungsberechtigte Vertragspartner. Alle finanziellen Ansprüche richten sich gegen den Vertragspartner.Dem Clubmitglied werden mindestens 40 Unterrichtseinheiten im Jahr angeboten(1 Einheit = 60 Minuten).Der Monatsbeitrag pro Mitglied entspricht 1/12 des Jahreshonorars für mindestens 40 Unterrichtseinheiten mit je 60 Minuten Unterricht, was dem Unterricht einmal pro Woche entspricht.Der Mitgliedsbeitrag ist auf die Anzahl von mindestens 40 Unterrichtseinheiten pro Jahr gerechnet und wird auch während der unterrichtsfreien Zeit fällig. Der monatliche Beitrag wird per Lastschrift zum 1. eines jeden Monats eingezogen und wird auch dann fällig, wenn der Kursteilnehmer den Unterricht nicht besucht.
3.
Eine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit ist möglich, wenn diese 4 Wochen vor Vertragsende im Tanz und Aerobicstudio DANCE MOVES/ Sandra Frammelsberger eingeganen ist.
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 3 Monate.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt
4.
Die monatlichen Beiträge sind jeweils im Voraus zu Beginn des Monats oder am 15. jeden Monats fällig. Wer die Beiträge storniert oder nicht für Deckung seines Kontos sorgt, übernimmt automatisch die entstandenen Bankstornogebühren. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum 15. des aktuellen Monats (Eingang auf dem Konto), verliert das Mitglied das Recht an den Unterrichtsstunden teilzunehmen, solange der offene Beitrag nicht bezahlt ist. Wird der vertraglich vereinbarte Beitrag nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt hat das Tanz und Aerobicstudio DANCE MOVES/ Sandra Frammelsberger ein außerordentliches Kündigungsrecht, sofern trotz Abmahnung nicht gezahlt wurde.
Die Unterrichtseinheiten der Sommerferien und Kurse die wegen Fortbildung entfallen werden nachgeholt oder durch Workshops oder zusätzliche kostenlose Sonder-Trainingseinheiten für Auftritte, Meisterschaft oder Shows ersetz. In den großen Sommerferien findet die "Summer Dance Week" statt!
5.
Krankheit und Abwesenheit entbindet nicht von der Beitragszahlung. Für längere Abwesenheit über 2 Monate ( z.B. Auslandsstudium, Schwangerschaft etc.. )
kann eine ruhende Mitgliedschaft vereinbart werden hierfür ist gültiger Nachweis zu erbringen. Im Ruhezeitraum erfolgt keine Beitragszahlung und wird auch nicht trainiert. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die ausgesetzte Ruhezeit.
6.
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Für mitgebrachte Wertgegenstände und Garderobe wird keine Haftung übernommen.
7.
Sollten aus zwingenden Gründen geplante Unterrichtseinheiten entfallen (z.B. Erkrankung des Coach, etc.) wird hierauf sobald als möglich durch Aushang hingewiesen oder die Mitglieder telefonisch unterrichtet. Ersatztermine werden in einem Zeitraum von maximal zwei Monaten angeboten und in gleicher Weise bekannt gemacht.
8.
Öffnungszeiten / Urlaub: Die Öffnungszeiten und Kurszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen der Öffnungszeiten und Kurszeiten bleiben vorbehalten, sofern diese im Interesse der Tanzschule DANCE MOVES und für das Mitglied zumutbar ist.
Die Betriebsferien liegen innerhalb der Schulferien für das Land Bayern.
9.Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr.
10.
Preiserhöhungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Fall einer Preiserhöhung hat das Mitglied allerdings die Möglichkeit den Vertrag innerhalb der unter Ziffer 3. genannten Fristen zu kündigen. Innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsabschluss sind keine Preiserhöhungen
möglich
11.
Für Schäden, die an den Räumlichkeiten oder Einrichtung durch den Nutzer verursacht werden, haftet der Nutzer. Eltern haften für Ihre Kinder.
12.Die im Unterricht erworbenen Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren und Choreographien dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis der Leitung weder kopiert, weitergegeben, noch aufgeführt werden.


Allgemeine Geschäftsbedingungen 01.05.2008 Aerobicstudio DANCE MOVES
1.
Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit, mindestens jedoch für 3 oder 6 Monate geschlossen.
Der monatliche Beitrag wird per Lastschrift zum 1. eines jeden Monats eingezogen und wird auch dann fällig, wenn der Kursteilnehmer den Unterricht nicht besucht.
2.
Eine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit ist möglich, wenn diese 4 Wochen vor Vertragsende im Tanz und Aerobicstudio DANCE MOVES/ Sandra Frammelsberger eingeganen ist.
Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils weitere 3 oder 6 Monate.
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt
3.
Die monatlichen Beiträge sind jeweils im Voraus zu Beginn des Monats oder am 15. jeden Monats fällig. Wer die Beiträge storniert oder nicht für Deckung seines Kontos sorgt, übernimmt automatisch die entstandenen Bankstornogebühren. Erfolgt die Zahlung nicht bis zum 15. des aktuellen Monats (Eingang auf dem Konto), verliert das Mitglied das Recht an den Unterrichtsstunden teilzunehmen, solange der offene Beitrag nicht bezahlt ist. Wird der vertraglich vereinbarte Beitrag nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt hat das Tanz und Aerobicstudio DANCE MOVES/ Sandra Frammelsberger ein außerordentliches Kündigungsrecht, sofern trotz Abmahnung nicht gezahlt wurde.
4.
Krankheit und Abwesenheit entbindet nicht von der Beitragszahlung. Für längere Abwesenheit über 2 Monate ( z.B. Auslandsstudium, Schwangerschaft etc.. )
kann eine ruhende Mitgliedschaft vereinbart werden hierfür ist gültiger Nachweis zu erbringen. Im Ruhezeitraum erfolgt keine Beitragszahlung und wird auch nicht trainiert. Die Mitgliedschaft verlängert sich um die ausgesetzte Ruhezeit.
5.
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Für mitgebrachte Wertgegenstände und Garderobe wird keine Haftung übernommen.
6.
Sollten aus zwingenden Gründen geplante Unterrichtseinheiten entfallen (z.B. Erkrankung des Coach, etc.) wird hierauf sobald als möglich durch Aushang hingewiesen oder die Mitglieder telefonisch unterrichtet. Ersatztermine werden in einem Zeitraum von maximal zwei Monaten angeboten und in gleicher Weise bekannt gemacht.
7.
Öffnungszeiten / Urlaub: Die Öffnungszeiten und Kurszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben. Änderungen der Öffnungszeiten und Kurszeiten bleiben vorbehalten, sofern diese im Interesse der Tanzschule DANCE MOVES und für das Mitglied zumutbar ist.
8.
Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr.
9.
Preiserhöhungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Fall einer Preiserhöhung hat das Mitglied allerdings die Möglichkeit den Vertrag innerhalb der unter Ziffer 2. genannten Fristen zu kündigen. Innerhalb der ersten drei Monate nach Vertragsabschluss sind keine Preiserhöhungen
möglich
10.
Für Schäden, die an den Räumlichkeiten oder Einrichtung durch den Nutzer verursacht werden, haftet der Nutzer. Eltern haften für Ihre Kinder.
11.
Die im Unterricht erworbenen Fähigkeiten, Schrittfolgen, Figuren und Choreographien dürfen ohne ausdrückliche Erlaubnis der Leitung weder kopiert, weitergegeben, noch aufgeführt werden.


Dance Moves
Sandra Frammelsberger
Holling 10
94547 Iggensbach
info@dance-moves.de
09903 201671
0176 20103409
Steuernummer:108/217/90439


 
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